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Papierbestände
Stufenkonferenz Kindergarten AR
Signatur AFGO.038
Entstehungszeitraum 1984 - 1997
Umfang 0.3 m
Provenienz Stufenkonferenz Kindergarten AR
Subprovenienz 1: Kantonaler Lehrerverein KLV, ab Mitte 1996 Lehrerinnen und Lehrer Appenzell A.Rh. LAR
Subprovenienz 2: Diverse Subprovenienzen
Subprovenienz 3: Verband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH
Subprovenienz 4: Verband Kindergärtnerinnen Schweiz KG-CH
Subprovenienz 5: Verband Kindergärtnerinnen Schweiz, KG-CH Sektion AR/AI
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben

Strukturelles (gemäss Informationsblatt 1990):
Seit 1984 verfügen die Kindergärtnerinnen des Kantons Appenzell A.Rh. über eine eigene Stufenkonferenz: die Stufenkonferenz Kindergarten Appenzell A.Rh. (SKK AR). Die Mitgliedschaft beim Kantonalen Lehrerverein (KLV) des Kantons Appenzell A.Rh. ist obligatorisch. Der Verein nennt sich später Lehrerinnen und Lehrer Appenzell Ausserrhoden (LAR). Der KLV / LAR ist eine Sektion des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH).
Die Stufenkonferenz empfiehlt den Einzelmitgliedern, dem Verband Kindergärtnerinnen Schweiz (KG CH) beizutreten, der wiederum Kollektivmitglied des LCH ist.
Aufgaben des KG CH sind: Organisation von Quartalsversammlungen zur Fortbildung; gewerkschaftliche Arbeit; Öffentlichkeitsarbiet; Durchführung der Hauptversammlung (HV), zusammen mit HV Konvent; Informationen an die Mitglieder über die Arbeit des Zentralvorstandes. Mit Hilfe des Verbandes können die Interessen des Berufsstandes gesamtschweizerisch wie auch kantonal gewahrt werden.
Der Vorstand des KG CH Sektion SG/AR/AI ist identisch mit dem Vorstand des Kantonalen Kindergartenkonvents des Kantons St.Gallen.
Die Kindergärtnerinnen des Kantons Appenzell A.Rh. gehören ausserdem zur Ortskonferenz der jeweiligen Gemeinde (OK). Sie sind in der OK mit einer Delegierten vertreten. Die OK ermöglicht den Meinungs- und Informationsaustausch, organisiert Fortbildungsprogramme und gibt das Schulblatt AR heraus. Die KLV- und LCH-Beiträge werden vom Ortskonferenzpräsidenten eingezogen.

Jährlich werden folgende Konferenzen abgehalten:
- Kantonalkonferenz mit Beteiligung aller Stufen; jeweils an Fronleichnam; obligatorisch
- Stufenkonferenz, d.h. jede Stufe für sich; jeweils am 1. November; obligatorisch
- Bezirkskonferenz mit Beteiligung aller Stufen; freiwillig
Träger des Kindergartens sind die Gemeinden (im Unterschied zu den Schulen, deren Träger Kanton und Gemeinden sind). Für den Kindergarten bestehen keine kantonalen Regelungen. Es werden lediglich Empfehlungen an die Gemeinden weitergeleitet, die 1990 von der Schulpräsidentenkonferenz ausgearbeitet wurden (Stand 1990).

Funktionen der Stufenkonferenz Kindergarten AR (gemäss Beitrag in: Kindergartenzeitung, Dez. 1989; Statuten 1984):
Gemäss Zweckartikel wahrt die SKK AR die Interessen der Kindergärtnerinnen und setzt sich ein für die Anliegen des Kindergartens. Mit Gründung einer eigenen Stufe soll es möglich werden, den Kindergarten dem Status der Schule und die Kindergärtnerin dem Status des Lehrers näherzurücken. Als Institution ist der Kindergarten im kantonalen Schulgesetz verankert. Die Kindergärtnerinnen sind jedoch kommunal angestellt, was zu unterschiedlichen Anstellungsbedingungen führt.
Die Stufenkonferenz verfasst Empfehlungsschreiben an die Kindergartenkommissionen, fordert zu Debatten heraus und bemüht sich um eine Aufhebung der Benachteiligung von Kindergärtnerinnen gegenüber Lehrer/innen in Bereichen wie: Lohn; Pensionskasse; Altersentlastung; Recht auf Urlaub; Fachberatung. Für die Zukunft hofft die Stufenkonferenz auf die Mithilfe der Gemeindebehörden, um in die Appenzellische Schule mit einbezogen zu werden. Auf schweizerischer Ebene will sie am Projekt "Bildung in der Schweiz von morgen" mitbeteiligt sein.

Funktionen des Vorstandes (gemäss Informationsblatt 1997-98):
Der Vorstand bemüht sich um Kontakt und Vernetzung mit: den Kolleginnen; den Kindergartenkommissionen; der Schulpräsidentenkonferenz; anderen Stufenkonferenzen; dem KG CH Sektion SG/AR/AI; dem LAR; der Erziehungsdirektion. Er verfasst und verschickt Briefe, Eingaben, Einladungen etc. und informiert die Kindergärtnerinnen regelmässig über seine Tätigkeiten. Der Vorstand organisiert Weiterbildungstage, die Hauptversammlung und Informationsveranstaltungen.

Chronologie Kindergarten im Kanton Appenzell A.Rh.
1840: Gründung des "ersten Kindergartens" im Kanton
1886: in 13 Gemeinden befinden sich 18 Kleinkinderschulen
1965: Änderung der Berufsbezeichnung im Kanton AR, bisher: Kleinkindschul-Lehrerin, neu: Kindergärtnerin
1981: Der Kindergarten wird im Schulgesetz verankert
1984: Gründung der SKK AR
1988: Statuten des KLV angenommen, der Kindergarten ist nun als Stufe im Lehrerverein gleichberechtigt wie andere Lehrer/innenstufen vertreten
1988: Wahl des Stufenvorstandes als verbindendes Organ; die Stufenpräsident/innen nehmen teil an der Delegiertenversammlung und der Stufenpräsident/innenkonferenz
1989: An der Gemeindeschulpräsident/innen-Konferenz wird die Arbeit der Kindergärtnerinnen vorgestellt und ein Forderungskatalog abgegeben
1991: Mit Ausnahme der Gemeinde Herisau erhalten alle Kindergärtnerinnen mind. 80% des Primarlehrer/innenlohns
1992: Rückblickend auf 10 Jahre SKK AR stellt die Präsidentin fest, dass die Kindergärtnerinnen standespolitisch bewusster geworden sind. Dies zeigen:
- Die Vollmitgliedschaft im KLV und somit im LCH
- die Aufführung der Kindergärtnerinnen im Lehrer/innenetat; Vergabe kantonaler Stufenbeiträge wie an die anderen Schulstufen
- Arbeitstagungen, auch stufenübergreifend
- Mitarbeit in stufenübergreifenden Arbeitsgruppen
- Empfehlungen der Schulpräsident/innen betr. Kindergärten
- Mindestbesoldung von 80% des Primarlehrer/innenlohnes nun auch in Herisau zumindest zugesagt
- Antrag an die Landesschulkommission, den Kindergarten als erste Stufen im Erziehungs- und Bildungswesen anzuerkennen und die Anstellung der Kindergärtnerin im Schulgesetz zu integrieren
1993: Die Präsidentin stellt fest, dass die SKK AR an Ort tritt wenn nicht sogar zurückkrebsen musste. Aufgrund von Sparmassnahmen ist anzunehmen, dass die geforderte Mindestbesoldung bald wieder gestrichen wird. Damit rücken die Ziele betr. einheitlicher Arbeitsbedingungen im gesamten Kanton (Kantonalisierung) in die Ferne. Auf der Vorschulstufe zeichnen sich Veränderungen ab, die die SKK AR stark beanspruchen werden.
1996: Die SKK AR erreicht, dass im Lehrplan folgende Formulierung aufgenommen wird: "... die Unterstufe baut auf die Lernformen des Kindergartens auf. Systematisches Lernen, die Anwendung einfacher Arbeitstechniken, sowie die Erziehung zu einer guten Arbeitshaltung führt sie weiter ..."
(Quellen: Informationen der Stufenkonferenz, ca. 1990; Kindergartenzeitung, Dez. 1989: Informationsblatt Vorstand 1997-98; Statuten 1984-1992; Jahresberichte; Dokumentation)

Der Bestand enthält die Namen der folgenden Personen:
Dorli Alder, Herisau, Pionierin seit den 1960er-Jahren

Vorstand 1984-1988
Präsidentin: Ruth Frischknecht, Speicher
Majann Kölbener, Bühler
Trudi Waldvogel, Heiden
Kassierin: Lilo Horenkohl, Bühler
Ruth Preisig, Herisau

Vorstand 1989-1992
Präsidentin: Ruth Frischknecht, Speicher
Majann Kölbener, Bühler
Trudi Waldvogel, Heiden
Lilo Horenkohl, Bühler
Ursula Häberli, Herisau

Vorstand 1993
Präsidentin: Ursula Häberli
Eveline Baumgartner
Regula Knellwolf
Simona Kobelt
Romana Augustin
Christina Eicher
Claudia Fisch

Vorstand 1994
Präsidentin: Ursula Häberli
Eveline Baumgartner
Nina Ruthe
Simona Kobelt
Romana Augustin
Christina Eicher
Claudia Fisch

Vorstand 1995
Präsidentin: Ursula Häberli
Eveline Baumgartner
Vreni Jud Sutter
Regula Stucki
Simona Kobelt
Romana Augustin
Christina Eicher
Claudia Fisch

Vorstand 1996
Präsidentin: Vreni Jud Sutter
Regula Stucki
Claudia Fisch
Regula Nufer
Käthi Wiget
Eva Frischknecht

Vorstand 1997
Präsidentin: Vreni Jud Sutter
Astrid Bischof
Claudia Fisch
Regula Nufer
Helen Keller
Eva Frischknecht

Bestandsgeschichte Die Unterlagen der Stufenkonferenz Kindergarten AR wurden dem Archiv für Frauen- und Geschlechtergeschichte im Juli 1999 und im Februar 2001 von privater Hand übergeben.
Form und Inhalt Der Bestand enthält Selbstdarstellungen; Statuten; Jahresberichte; Unterlagen zum Rechnungswesen; Sitzungsprotokolle; Verzeichnisse; Unterlagen zu einzelnen Sachgeschäften; Unterlagen zu Arbeitsgruppen und Projekten; Unterlagen zu Vernetzungen und Mitgliedschaften; Unterlagen zur Medienöffentlichkeit; Dokumentationen; eigene und gesammelte Schriften und Publikationen. Er umfasst Dokumente der Jahre 1984-1997 in 3 Archivschachteln.
Neuzugänge Es werden keine Nachlieferungen erwartet.
Zugangsbestimmungen Der Bestand ist im Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte Ostschweiz ohne Benutzungseinschränkungen einsehbar.
Sprache/Schrift Deutsch
Bearbeiter:in und Zeitraum der Verzeichnung Sabin Schreiber, 24.2.2002
Überarbeitung: Adriana Lusti, 19.04.2023, Christina Nanz, 15.06.2023
Verzeichnisgrundsätze

Bis ins Jahr 2010 verwendete das Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte bei der Erschliessung ein standardisiertes Klassifikationsschema mit einem vorgegebenen Dezimalsystem für die verschiedenen Kategorien (z.B. 10 = Selbstdarstellungen, 20 = Statuten/Reglemente). Die Seriennummern und -titel, der bis 2010 erfassten Bestände, basieren auf diesem Klassifikationsschema:

Eine weitere Besonderheit der Verzeichnung: Um die Namen von Frauen gezielt zu dokumentieren, wurde in den zuvor verwendeten Findmitteln jeweils ein eigenes Feld („Namenskarte“) definiert. Die Informationen sind nun im Feld „Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben“ zu finden.

Die Verzeichnung folgt dem internationalen Archivstandard ISAD(G).