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Papierbestände
Evangelische Frauenhilfe St.Gallen
Signatur AFGO.003
Entstehungszeitraum 1902 - 2002
Umfang 5.7 m
Provenienz Evangelische Frauenhilfe St.Gallen
Subprovenienz 1: Schweizerische Evangelische Frauenhilfe
Subprovenienz 2: Evangelischer Frauenbund Schweiz EFS
Subprovenienz 3: Ökumenische Kommission St.Gallen-Appenzell
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben

Bezeichnungen:
1903-1928: Verband deutsch-schweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit Sektion St.Gallen
1929-1946: Schweizerischer Verband Frauenhilfe Sektion St.Gallen
1947-1991: Schweizerischer Evangelischer Verband Frauenhilfe Sektion St.Gallen
1992-1995: Schweizerische Evangelische Frauenhilfe Sektion St.Gallen
ab 1996: Evangelische Frauenhilfe St.Gallen-Appenzell
Kürzel: Evangelische Frauenhilfe; Frauenhilfe; EFH

Josephine Butler war eine der ersten Frauen, die 1867 John Stuart Mills Petition für das Frauenstimmrecht unterzeichneten. Sie hatte sich bereits konsequent für Bildung und politische Rechte für Frauen eingesetzt, als sie schliesslich damit begann, die in der Gesellschaft herrschende Doppelmoral scharf zu kritisieren: Unverheiratete Frauen, die Kinder zur Welt brachten, wurden geächtet, während die betreffenden Väter selten zur Verantwortung gezogen wurden. Die Ursachen der Prostitution erkannte sie in den sozialen Bedingungen. In Liverpool griff Josephine Butler gemeinsam mit ihrem Mann die staatliche Regelung der Prostitution an und öffnete ihr Haus als Zufluchtstätte. Sie machten Öffentlichkeitsarbeit und leisteten Hilfe an Frauen, Mädchen und Kinder, die in den vom englischen Staat beaufsichtigten Bordellen gegen ihren Willen festgehalten wurden.
Josephine Butler wurde so zur Initiantin einer Bewegung, die sich gegen die staatliche Reglementierung der Prostitution (Bordellgesetzgebung) wandte. Die Bewegung der "Abolitionist/innen" bezog sich in der Namensgebung bewusst auf die amerikanische Antisklavereibewegung. Die abolitionistische Bewegung intervenierte öffentlich gegen den als "weissen Sklavenhandel" bzw. traite des blanches bezeichneten Mädchenhandel. In einem weiteren Rahmen engagierten sich die Abolitonist/innen gegen die rechtliche und sexuelle Versklavung von Frauen.
1875 wurde die internationale Vereinigung "Fédération britannique, continentale et générale pour l'abolition de la prostitution, spécialement envisagée comme institution légale ou tolérée", kurz "Fédération", gegründet.

1875 unternahm Josephine Butler eine ausgedehnte Vortragstournee, die sie auch in die Schweiz führte. Bei ihren öffentlichen Auftritten verwies Josephine Butler auf den egalitären Aspekt des Abolitionismus, was die Zuhörer/innen aber weitaus mehr faszinierte war ihr Appell an die christliche Nächstenliebe. Sie rief dazu auf, durch persönlichen Einsatz im privaten und öffentlichen Leben die Sittlichkeit zu heben, gegen die Ursachen der Prostitution anzukämpfen und Refugien für die gefährdeten Frauen zu schaffen. Damit sprach sie jene kirchlichen Kreise an, die sich seit längerem in Armen- und Gefangenenhilfsvereinen engagiert hatten. Die sich bildenden abolitionistischen Ortsgruppen in der Schweiz orientierten sich an den Mustern der religiös durchsetzten Sozialdisziplinierung. Es war nicht das Thema "gleiche Rechte und gleiche Moral für Männer und Frauen", das die schweizerischen Abolitionist/innen interessierte, sondern die Sittenstrenge. Besonders deutlich zeigte sich diese Tendenz in den Damenkomitees die sich spontan in denjenigen Städten bildeten, die von Josephine Butler besucht wurden.

1877 fand in Genf der erste internationale Kongress der abolitionistischen Bewegung statt. Unter den über 300 schweizerischen Teilnehmenden befanden sich 120 Damen, die meist in Begleitung ihrer Gatten oder Väter anreisten. Eine Gruppe von Kongressteilnehmerinnen erkannte den Zusammenhang zwischen der Ausbeutung weiblicher Sexualität und den ungenügenden Bildungs- und Erwerbsmöglichkeiten für Frauen. An mehreren Sonderkonferenzen einigten sich die betreffenden Frauen auf ein gemeinsames Vorgehen:
Junge Frauen, die gezwungen waren, ihr Elternhaus zu verlassen, um ihr eigenes Brot zu verdienen, sollten unterwegs und am Arbeitsort auf einen zuverlässiger Rückhalt zählen können. Zu diesem Zweck wurde die "Vereinigung der Freundinnen junger Mädchen" VJM gegründet.
Im selben Jahr, 1877 kam es zur Gründung des "Schweizerischen Bundes zur Hebung der Sittlichkeit".

Obschon diese Vereinigung wie auch die verschiedenen abolitionistischen Verbände auf die ehrenamtliche Arbeit ihrer Mitglieder zählen konnte, reichten die Mitgliederbeträge nicht aus, um die allgemeinen Unkosten für Propaganda und Publikationen zu bestreiten.
Welsche Aktivistinnen erarbeiteten ein Geldsammel-Konzept nach dem Muster der Missionskollekten. Die "Sammlerinnen" gingen von Tür zu Tür und wareben um Mitglieder. Diese hatten sich dazu zu verpflichten, regelmässig einen kleinen Unterstützungsbeitrag zu zahlen. Als Dank erhielten sie das jeweils aktuelle "Kollektenblatt". In der Folge entstanden in Städten der welschen und der deutschen Schweiz mehrere "Kollektenvereine zur Hebung der Sittlichkeit". Diese Form der Propaganda bewirkte eine Ausweitung der Trägerinnenschaft der abolitionistischen Verbände. Die Gespräche an der Haustüre trugen damit zu einer deutlichen Verbreitung des Gedankengutes der Sittlichkeitsbewegung bei.

Die Kollektenvereine lieferten den betreffenden Frauenorganisationen eine verlässliche finanzielle Grundlage und einen deutlichen Mitgliederzuwachs. Als Rekrutierungsbasis dienten ihnen die reformierten Kirchgemeinden und ihre weiblichen Hilfsvereine. Insbesondere die Pfarrersgattinnen bewährten sich als treibende Kraft. Die konfessionelle Prägung wurde immer sichtbarer was dazu führte, dass sich die katholischen und die nichtchristlichen Frauen zurückzogen. 1885 gründeten die jüdischen Frauen einen eigenen Verband zum Schutz von Frauen und Kindern. 1896 wurde mit dem "Internationalen Verband katholischer Mädchenschutzvereine" ein Pendant zum (reformierten) "Verein der Freundinnen junger Mädchen" geschaffen.

Anders als die "Freundinnen junger Mädchen" bildeten die übrigen Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit nie eine gesamtschweizerische Organisation. Dies ist wohl auf die unterschiedliche Entwicklung in der deutschen und der welschen Schweiz zurückzuführen. Zudem waren die deutschschweizerischen Frauenverbände nicht mit dem Vorgehen der "Fédération" einverstanden, die sich um die Jahrhundertwende neue Statuten gab: In diesen stand nicht mehr die Hebung der öffentlichen Moral im Zentrum der Aktivitäten der "Fédération", sondern das Ziel, aussereheliche sexuelle Beziehungen zu entkriminalisieren. Dies stand in tiefem Widerspruch zu den Zielsetzungen und bisherigen Tätigkeiten der deutschschweizer Sittlichkeitsvereine.

1901 spalteten sich die Deutschschweizerinnen von den welschen Sittlichkeitsvereinen und damit von der internationalen "Fédération" ab und schlossen sich unter dem neuen Namen "Verband deutschschweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit" zusammen.
Die beteiligten Verbände vermieden es, die Befreiung und Gleichstellung von Frauen zu thematisieren. Hingegen schrieben sie sich die Verteidigung der bürgerlichen Tugendhaftigkeit auf die Fahne: Die Ehre der Frau beruhte in der bürgerlichen Gesellschaft auf Keuschheit und der Bewahrung der Jungfräulichkeit vor der Ehe. Frauen, die diese sexuelle Norm überschritten, hatten mit gesellschaftlicher Ausgrenzung zu rechnen. Die Ziele der Sittlichkeitsvereine waren:
1. Junge Frauen vor unsittlichen Gefahren zu schützen
2. Als gefährdet beurteilte junge Frauen sittlich zu festigen, um sie in die bürgerliche Gesellschaft zu integrieren

Der neue Verband begrüsste eine verstärkte staatliche Repression bei der Bekämpfung der Prostitution und näherte sich damit den gemeinnützigen Frauenorganisationen an. Wichtigste Zielgruppe waren junge alleinstehende Mädchen, die vor den Versuchungen des Bösen bewahrt und als Dienstboten in sittenfeste Haushalte integriert werden sollten. Ausserdem gehörten Prostituierte und ledige Mütter dazu. Prostitution wurde als Unterschichtsphänomen wahrgenommen, das durch Prävention und Repression zum Verschwinden gebracht werden sollte. Statt dass sich der Staat um die Kasernierung der "Unzüchtigen" bemühte, waren es nun private Körperschaften, die die der Unzucht verdächtigten Frauen in privaten Asylen unterbrachten. Die Anstalten waren meist mit einem Wäschereibetrieb oder einer Flickschneiderei verbunden. Hier hatten sich die jungen Frauen an harte Arbeit und Reinlichkeit zu gewöhnen, damit sie später an geeignete Stellen vermittelt werden konnten.

Die Sittlichkeitsvereine ihrerseits - und damit auch die Aktivist/innen - erreichten mit ihren Vorstössen und ihrem Engagement eine gesellschaftliche Machtposition. Wegen ihrer hohen Mitgliederzahl, ihrer guten Organisation und der breiten Verankerung in den oberen Bevölkerungsschichten bildeten die "Vereine zur Hebung der Sittlichkeit" wichtige Bündnispartnerinnen. Sie beteiligten sich auf lokaler und kantonaler Ebene an Eingaben gegen die "Schund- und Schmutzliteratur", an Petitionen für die Vorverlegung der Polizeistunden und an allen Massnahmen zur Beschränkung des Vergnügungsbetriebes. Magistraten und Parlamentarier griffen auf sie zurück wenn es darum ging, unpopuläre Einschränkungen gesellschaftlich abzusichern.
Damit stellten die Sittlichkeitsvereine zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen Machtfaktor dar, der die gesellschaftliche Toleranzgrenze entscheidend mitbestimmte - und zwar auf dem Gebiet, das ihnen am meisten am Herzen lag: Kontrolle des individuellen Triebverhaltens. In ihrem Kampf gegen die staatlich tolerierte und reglementierte Prostitution, gegen die "Unsittlichkeit" und die gesellschaftliche Doppelmoral verbanden die Sittlichkeitsvereine moralreformerische Anliegen mit Fraueninteressen.

1903: Gründung "Verband deutsch-schweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit Sektion St.Gallen"
Die st.gallische Sektion des Verbandes wurde 1903 gegründet. Die Aufgabestellung bewegte sich im Rahmen der Vorgaben anderer Sittlichkeitsverbände bzw. des gesamtschweizerischen Verbandes und umfasste folgende Punkte:
1. Unehelich geborene Kinder werden an geeigneten Pflegeplätzen untergebracht und die Kosten soweit als möglich übernommen
2. An "Theeabenden" werden junge Mädchen auf ihre Aufgaben als Frauen und Mütter vorbereitet.
Der st.gallische Sittlichkeitsverein führte in Zusammenarbeit mit der Frauenzentrale St.Gallen an der Grütlistrasse ein "Zufluchtshaus".
Die Finanzmittel wurden über Jahre hinweg mittels des Systems der "Geberinnen und Sammlerinnen" beschafft. Diese Form der Mittelbeschaffung wurde im Jahr 1999 aufgelöst. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Sektion erfolgte 1978 die Einrichtung einer neuen Hilfskasse: "Landeskirchliche Hilfsgelder für Frauen in besonderen Notlagen". Der Kantonale Evangelische Kirchenrat sowie verschiedene Krichgemeinden zahlen an diese Kasse einen jährlichen Beitrag. Damit konnte das Hilfsangebot über den bisherigen Kreis lediger Mütter hinaus erweitert werden.

Die erstmals 1959 durchgeführten "Wartenseekurse" waren pionierhafte Schritte im Bereich der modernen Erwachsenenbildung.

1984 wurde zur Abklärung und Bearbeitung der Unterstützungsgesuche eine Sozialarbeiterin für 22 Stunden pro Monat eingestellt. 1987 bezog die EFH St.Gallen ein eigenes Domizil an der Büchelstrasse 21. Damit verfügte sie über einen geschützten Ort, an dem Sozialberatungen stattfinden können. Edith Zettler organisierte hier die "Werchstattgsprööch i üsem Stübli".
1989 erhöhte die EFH St.Gallen aufgrund des steigenden Arbeitsaufwandes die Anstellung der Sozialarbeiterin auf 35%, 1990 wurde die Beratungsstelle auf 50% ausgebaut.
Im Sommer 1993 fanden Gespräche statt zwischen der Stellenleiterin der HEKS (Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz) Regionalstelle St.Gallen und der EFH St.Gallen. Die Stelle der EFH St.Gallen war derart überlastet, dass u.a. Frauen aus den beiden Appenzell keine Aufnahme mehr fanden. Gemeinsam mit dem Kirchenrat AR/AI, dem HEKS und dem Vorstand der Frauenhilfe wurde nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit gesucht. Die Synode der Landeskirche AR/AI bewilligte im herbst 1994 einen namhaften wiederkehrenden Beitrag an die Betriebskosten der Frauenhilfe. Dies ermöglichte die Schaffung eines Teilzeit-Sekretariates.

Entsprechend der seit Jahren bestehenden Praxis, dass Frauen aus den Kantonen SG, AR und AI bei der Frauenhilfe Unterstützung fanden, wurde die Bezeichnung 1996 abgeändert in: Evangelische Frauenhilfe St.Gallen-Appenzell.
Die Sektion Appenzell der Frauenhilfe und der Freundinnen junger Mädchen FJM waren bis 1956 zwei ineinander verschachtelte Vereine. Im Jahresbericht pro 1957 heisst es: "Da wir keine Aufgaben mehr haben, welche die Freundinnen seiner Zeit in unserem Kanton auf sich genommen hatten, wenden wir uns mit doppeltem Interesse unseren Aufgaben im Evangelischen Verband Frauenhilfe zu, unter welcher Aufsicht die neu beschlossene "Stiftung Töchterheim Lindenhof" selbständig laufen wird. Sie übernimmt das Erbe der Freundinnen. Mit einer erweiterten Kommission von je einem Mitglied der Pro Juventute und Gemeinnützigen Gesellschaft geht die Arbeit weiter." Am 14.3.1957 wurde die sektion Appenzell der FJM aufgelöst.
Ende der 1970er-Jahre stellte der "Lindenhof" seinen Betrieb ein und die damaligen Aktivistinnen kamen zum Schluss, die Frauenhilfe habe nun keine Aufgabe mehr. Nach Rücksprache mit dem Dachverband löste sich die Sektion Appenzell der Frauenhilfe auf. In jener Zeit bestand der Vorstand aus ca. 30 Frauen, ein "innerer Kreis" von fünf Frauen leistete die Arbeit. Die vorhandenen Finanzen wurden als Reserve stillgelegt und die Gruppe betreute für einige Jahre ein Brockenhaus. Mitte der 1980er-Jahre reaktivierte die damalige Kirchenrats-Sekretärin Gisela Fehrlin die Sektion Appenzell der Frauenhilfe und 1996 erfolgte der "offizielle" Zusammenschluss mit der Sektion St.Gallen.
Da die Räume an der Büchelstrasse zu klein wurden, bezog die EFH St.Gallen anfangs 1995 an der Rosenbergstrasse 12. Die erste Sozialarbeiterin der EFH St.Gallen, die seit 1984 die Beratungsstelle auf- und ausgebaut hatte, verliess die Stelle im Oktober 2000. Nach einer Redimensionierung wurde sie im März 2001 neu besetzt. Im Juni 2002 zog die EFH St.Gallen in eine Bürogemeinschaft an der Tellstrasse 4.
(Quellen: Selbstdarstellungen, Tätigkeitsberichte, Gespräche)

Subprovenienzen

Subprovenienz 1: Schweizerische Evangelische Frauenhilfe
Bezeichnungen:
1929-1946: Schweizerischer Verband Frauenhilfe SVFH
1947-1991: Schweizerischer Evangelischer Verband Frauenhilfe
ab 1992: Schweizerische Evangelische Frauenhilfe SEF

Subprovenienz 2: Evangelischer Frauenbund Schweiz EFS
Der Evangelische Frauenbund der Schweiz EFS ist einer der vier konfessionell verankerten Dachverbände. 1947 gegründet, vernetzt er die verschiedenen reformierten Frauen-Gruppierungen in der Schweiz, Zu seinen Mitgliederverbänden gehör(t)en Abolitions- und Sittlichkeitsvereine (heute u.a. die Evangelische Frauenhilfe), die Heilsarmee, die "Freundinnen Junger Mädchen" mit ihren "Martha-Häusern" und der "Bahnhofhilfe". Der EFS initiierte in der Schweiz den Weltgebetstag, eine mittlerweile weltweite Frauenbewegung.
Quelle: Ausstellungskatalog "Frauen bewegen die Schweiz": 20 Jahre Gosteli-Stiftung, 2002

Subprovenienz 3: Ökumenische Kommission St.Gallen-Appenzell

Der Bestand enthält die Namen der folgenden Personen:

Präsidentinnen:
ca. 1936 - ca. 1951: H. Reich-Kunz, St.Gallen
ca. 1962 - 1968: Gertrud Pestalozzi
1969 - 1989: Elisabeth Zettler-Tribelhorn
1990 - 1994: Susi Bruderer
1995 - 2001: Marianne Jehle-Wildberger, Dorothee Meyer
2002 - : Dorothee Meyer

Vorstand 1936 / 1937: H. Reich-Kunz; Hanna Engler; L. Scherrer-Wachter; Dettwyler, Zufluchtshaus; H. Lierheimer; Lüscher-Tobler; Müller; Stückelberger; alle St.Gallen
Vorstand 1950/51: H. Reich-Kunz; Müller; Abderhalden; Dettwyler; Gut; Lendi-Wolff; H. Lierheimer; Stückelberger; Wachter; Zimmermann, alle St.Gallen
Kommission 1962 / 1969: Pestalozzi; Müller; Zimmermann; Böhi; Dettwyler; Fischer; Lendi-Wolff; Lierheimer; H. Seiler; Wachter; Zellweger; Zettler, Edith; Buff; Schweizer; Zimmermann; Böhi; Fischer; S. Gerber; H. Lierheimer; H. Seiler; Wachter, alle St.Gallen; Gabathuler, Kronbühl
Kommission 1970 / 1979: G. Pestalozzi; E. Zettler; E. Buff; A. Schweizer; N. Böhi; P. Zimmermann; A. Fischer; S. Gerber; H. Lierheimer; A. Lippuner; Dr. iur. H. Seiler; A. Wachter; T. Zellweger; R. Rutz; A. Hilty; S. Cunz; R. Montandon, alle St.Gallen; J. Nüesch, Balgach; M. Labhardt, Niederteufen
Vorstand 1980 / 1989: G. Pestalozzi; E. Zettler; M. Schneider; N. Böhi; E. Buff; S. Cunz; S. Gerber; A. Hilty; R. Rutz; Th. Zellweger; M. Schneider; T. Somandin, alle St.Gallen; M. Labhardt, Niederteufen; A. Schweizer, Mörschwil; H. Habegger, Lütisburg; M. Volkart, St.Margrethen; S. Bruderer, Balgach; R. Keller, Ulisbach
Vorstand 1990 / 1999: Susi Bruderer, Balgach; Marietta Labhardt, Niederteufen; Dorothea Appenzeller, Berneck; Margrit Schneider, St.Gallen; Hanni Habegger, Oberuzwil; Ruth Heer, St.Gallen; Magdalena Volkart, St.Margrethen; Edith Schlegel, Heerbrugg; Sigrun Holz, St.Gallen; Doris Schläpfer, St.Gallen; Katharina Althaus, St.Gallen; Ute Gut, St.Gallen;; Helga Klee, Berneck; Anna Kellerhals, St.Gallen; Doris Lienert, Rehetobel; Marianne Schläpfer, Herisau; Barbara Spycher, St.Gallen; Christine Culic- Sallmann, Speicher; Regula Frehner-Furrer, Gossau; Dorothee Meyer, St.Gallen; Martina Miesler, Mogelsberg; Marianne Jehle-Wildberger, St.Gallen

Beratungs- und Sozialdienst 1984-2000: Elisabeth Bossart Tremp, St.Gallen; Silvana Lardi; Nora Salaorni; Helga Würmli

Kurzbiographische Notizen:

Butler, Josephine. 13.4.1828-30.12.1906. geb. in Glendale (Northumberland), gest. in Wooler (Northumberland). Englische Vorkämpferin des Abolutionismus. Eine der ersten Frauen, die 1867 John Stuart Mills Petition für Frauenstimmrecht unterzeichneten. In Liverpool griff sie mit ihrem Mann die staatliche Regelung der Prostitution an und öffnete ihr Haus als Zufluchtstätte. Regte 1877 die Bildung der Organisation der Freundinnen junger Mädchen an.

Zellweger-Steiger, Lily. 14.4.1862 - 3.7.1914. Herisau, seit 1894 wohnhaft in Basel. Tätig als Pfarrfrau und Mitarbeiterin an dem von ihrem Gatten herausgegebenen "Appenzeller Sonntagsblatt". Propagierte die Ideen des "Vereins Freundinnen junger Mädchen" und forderte die Gleichheit der Moral für beide Geschlechter. 1901 gründete sie in Basel den "Deutschschweizer Frauenverband zur Hebung der Sittlichkeit", den sie mehrere Jahre präsidierte. Einrichtung von Schutz- und Rettungsstationen ("Zufluchtsheim"), u.a. Frauenheim Wolfsbrunnen, Töchterunion, setzte sich ein für Arbeitergärten.
Zellweger, Elisabeth: Tochter von Lily Zellweger-Steiger, 2.3.1884-1957. Reute Appenzell, ab 1894 Basel. Journalistin, zählt zu den Pionierinnen der Frauenbewegung in der Schweiz. Journalistin, Ausbildung an der von Dr. Alice Salomon geleiteten "Sozialen Frauenschule" in Berlin sowie in London. Leiterin des "Basler Frauenvereins" und des "Verbandes Frauenhilfe". 1927 Mitbegründerin des "Verbandes für innere Mission und christliche Liebestätigkeit". Von 1920-1929 war Elisabeth Zellweger Präsidentin des BSF.

Pestalozzi, Gertrud. St.Gallen.Präsidentin der EFH St.Gallen bis 1969.
Zettler-Tribelhorn, Stella Edith. 25.3.1926- , von Gais AR. Geboren in Lützelflüh/Emmental. 1936 Tod des Vaters, Umzug nach St.Gallen, dem Herkunftsort der Mutter. Theologie-Studium in Zürich. Seit 1950 verheiratet mit dem Pfarrer Erich Albert Ernst Zettler, Pfarrer und Eheberater. 1954 Geburt des Sohnes Traugott Wilhelm Heinrich. Im Vorstand der EFH St.Gallen seit 1968, Präsidentin 1969-1990.
Bruderer, Susi. Präsidentin der EHF St.Gallen und der Sozialkommission 1990-1994.
Hindermann Appenzeller, Dorothea. Präsidentin der EFH St.Gallen 1995-1998.
Meyer, Dorothee. Co-Präsidentin (zusammen mit Marianne Jehle) der EFH St.Gallen 1999-
Jehle-Wildberger, Marianne. Co-Präsidentin (zusammen mit Dorothee Meyer) der EFH St.Gallen, 1999-2001

(Quellen: Tätigkeitsberichte EFH St.Gallen; Lexikon der Frau; Vergessene Geschichte, hrsg. von Marthe Gosteli, 2000; Redolfi: Frauen bauen Staat, 2000)

Bestandsgeschichte Die Evangelische Frauenhilfe EFH schenkte ihre Unterlagen dem Archiv für Frauen- und Geschlechtergeschichte im September 1999.
Form und Inhalt Der Bestand enthält: Selbstdarstellungen; Statuten; Jahresberichte; Unterlagen zum Rechnungswesen; Sitzungsprotokolle; Verzeichnisse; Unterlagen zu einzelnen Sachgeschäften; Unterlagen zu Arbeitsgruppen und Projekten; Unterlagen zu Vernetzungen und Mitgliedschaften, darunter Unterlagen zu den Weltgebetstagen; gesammelte Schriften und Publikationen. Von der Sektion Appenzell der Frauenhilfe und der Freundinnen junger Mädchen sind Protokollbücher und Jahresberichte aus den Jahren 1943-1961 vorhanden (unvollständig).
Der Bestand umfasst Dokumente von 1902 bis 2002 in 57 Archivschachteln.
Neuzugänge Im Juli 2002 erfolgten zwei Nachlieferungen und im Juni und Dezember 2003 jeweils eine Nachlieferung.
Es werden keine weiteren Nachlieferungen erwartet.
Zugangsbestimmungen Der Bestand ist im Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte Ostschweiz ohne Benutzungseinschränkungen einsehbar. Klient/innen-Dossiers, die unter Persönlichkeitsschutz stehen, können mit besonderer Bewilligung eingesehen werden.
Sprache/Schrift Deutsch
Verwandtes Material Weitere Unterlagen zu: Schweizerischer Verband "Frauenhilfe" Sektion Appenzell; Verein Freundinnen junger Mädchen Sektion Appenzell sind zu finden unter: AFGO.048/010. Dokumentationsstelle: Körperschaften AR/AI
Bearbeiter:in und Zeitraum der Verzeichnung Sabin Schreiber, 04.04.2002
Überarbeitung: Adriana Lusti, Christina Nanz, 13.06.2023
Verzeichnisgrundsätze

Bis ins Jahr 2010 verwendete das Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte bei der Erschliessung ein standardisiertes Klassifikationsschema mit einem vorgegebenen Dezimalsystem für die verschiedenen Kategorien (z.B. 10 = Selbstdarstellungen, 20 = Statuten/Reglemente). Die Seriennummern und -titel, der bis 2010 erfassten Bestände, basieren auf diesem Klassifikationsschema:

Eine weitere Besonderheit der Verzeichnung: Um die Namen von Frauen gezielt zu dokumentieren, wurde in den zuvor verwendeten Findmitteln jeweils ein eigenes Feld („Namenskarte“) definiert. Die Informationen sind nun im Feld „Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben“ zu finden.

Die Verzeichnung folgt dem internationalen Archivstandard ISAD(G).