Bezeichnungen:
Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann, Kanton Appenzell A.Rh.
Regierungsrätliche Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann, Kanton Appenzell A.Rh.
RRKom GS
Dank intensiver politischer Vorarbeit des Initiativkomitees für eine Gleichstellungsstelle im Kanton Appenzell A.Rh. (vgl. AFGO.016) wurde 1992 eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus Vertreterinnen des Initiativkomitees und Vertretern der Regierung des Kantons Appenzell A. Rh. Im Januar 1993 ermächtigte der Regierungsrat die Arbeitsgruppe, eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen für die Bildung einer regierungsrätlichen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann. Die Kommission, bestehend aus 11 Frauen und 5 Männern, wurde im Juni 1993 eingesetzt. Der Auftrag lautete: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen, namentlich die Erstellung einer Analyse des Ist-Zustandes der Gleichstellung im Kanton Appenzell A.Rh., die Ausarbeitung eines Massnahmenkataloges und dessen Durchsetzung sowie regelmässige Berichterstattung an den Regierungsrat.
Im August 1993 nahm die Kommission ihre Arbeit auf. Sie gab sich Arbeitsrichtlinien und legte Schwerpunkte fest, die in Arbeitsgruppen vertieft werden sollten. Bald zeigte sich, dass für eine zufriedenstellende Facharbeit die Kapazitäten wie auch die Mittel fehlten. Nach gründlicher Diskussion entschied sich das Komitee für die Einrichtung einer Geschäftsstelle. Gleichzeitig musste der Regierungsrat davon überzeugt werden, dass Gleichstellungsarbeit auf ausschliesslich ehrenamtlicher Basis nicht möglich ist. In der Folge gelang es der Geschäftsstelle, trotz niedrigem Budget professionelle Arbeitsstrukturen zu schaffen. 1996 wurde die Zahl der Kommissionssitzungen reduziert und die Gelder für eine juristische Fachberatung eingesetzt.
Die Kommission machte sich mittels eines Prospekts "Wir sind da ..." bei kantonalen und kommunalen Behörden, Parteien, Berufsverbänden, Schulen, Politikerinnen und Politikern, Lesegesellschaften, Gleichstellungsfachstellen und verwaltungsinternen Gleichstellungsbeauftragten bekannt. Die inhaltlichen Diskussionen über den Prospekt trugen wesentlich dazu bei, dass innerhalb der Kommission Rolle und Auftrag verbindlicher geklärt wurden.
Ein wichtiges Bedürfnis bildete die Vernetzung über die Kantonsgrenzen hinaus. Gemeinsam mit der Gleichberechtigungsstelle des Kanton St.Gallen organisierte die Kommission einen Austauschtag mit Gruppierungen, die sich für Gleichstellungsarbeit interessieren. Aus diesem Treffen entstand die in der Folge jährlich stattfindende Gleichstellungskonferenz der Ostschweiz und des Fürstentum Liechtenstein.
Auf kantonaler Ebene beauftragte die Kommission die Gemeinderäte, eine Person für Gleichstellungsfragen zu bestimmen. Daraus entstand ein Netz, das insbesondere bei der Einholung von Informationen aus den Gemeinden hilfreich war und ist.
Die Kommission stellte sich weitere Aufgaben in den Bereichen: Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung; Schule; Sprache; Öffentlichkeitsarbeit; Fristenlösung; Mitarbeit an Veranstaltungen; Unterstützung der Kirchgemeinden beim Aufbau eines Gleichstellungsnetzes; organisieren von Möglichkeiten für Informationen und Austausch zwischen unterschiedlichen Interessengruppen etc.
Im September 1996 erstellte die Kommission zu Handen des Regierungsrates einen umfangreichen Bericht über die anstehende Arbeit für die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung in Ausserrhoden. Zum Vollzug der Gleichstellung brauche es ein Instrument auf rechtlicher Grundlage. Die Kommission beantragte, es seien Schritte einzuleiten, um die Schaffung eines kantonalen Gleichstellungsbüros zu realisieren.
Im Laufe des Jahres 1997 legte die Projektgruppe "Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann" Arbeitsschritte fest für die Schaffung der kantonalen Fachstelle. Die Fachstelle soll bei der Direktionssekretärenkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen und verwaltungsintern mit allen nötigen Kompetenzen arbeiten können.
Im April 1998 beschloss der Regierungsrat die Einführung einer verwaltungsinternen kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann. Es wurde eine neue Begleitkommission gewählt, bestehend aus 3 Frauen und 2 Männern, und die bisherige Begleitkommission aufgelöst.
(Quellen: Selbstdarstellungen)
Der Bestand enthält die Namen der folgenden Personen:
Kommissionspräsidentinnen:
1993-1994: Judith Schläpfer, Trogen
1994-1998: Ursula Széchényi-Knecht, Trogen
Geschäftsführerin:
1995-1998: Judith Schläpfer, Trogen
Kommissionsmitglieder 1993:
Reinhard Brändle; Schwellbrunn; Etienne M.J. Broder, Heiden; Kathrin Grieder, Bühler; Heinz Hubbauer, Herisau; Jessica Kehl-Lauff, Grub; Maya Keller-Lutz, Speicher; Marianne Kleiner-Schläpfer, Herisau; Annette Näf-Brunner, Heiden; Ulrike Naef-Stückelberger, Speicher; Roland Niedermann, Trogen; Hansueli Schläpfer, Herisau; Judith Schläpfer, Trogen; Ursula Széchényi-Knecht, Trogen; Lucretia Widmer; Teufen; Annegret Wigger-Kösters, Heiden; Mervi Zürcher-Mättänen, Platz-Walzenhausen
Kommissionsmitglieder 1995:
Reinhard Brändle; Schwellbrunn; Kathrin Grieder, Bühler; Heinz Hubbauer, Herisau; Jessica Kehl-Lauff, Grub; Maya Keller-Lutz, Speicher; Marianne Kleiner-Schläpfer, Herisau; Annette Näf-Brunner, Heiden; Ulrike Naef-Stückelberger, Speicher; Roland Niedermann, Trogen; Hansueli Schläpfer, Herisau; Judith Schläpfer, Trogen; Ursula Széchényi-Knecht, Trogen; Lucretia Widmer; Teufen; Annegret Wigger-Kösters, Heiden; Liselotte Oestreicher, Trogen; Werner Niederer, Herisau
Erste Stellenleiterin ab Juni 1999: Yvonne Nünlist
Überarbeitung: Adriana Lusti, 15.06.2023
Bis ins Jahr 2010 verwendete das Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte bei der Erschliessung ein standardisiertes Klassifikationsschema mit einem vorgegebenen Dezimalsystem für die verschiedenen Kategorien (z.B. 10 = Selbstdarstellungen, 20 = Statuten/Reglemente). Die Seriennummern und -titel, der bis 2010 erfassten Bestände, basieren auf diesem Klassifikationsschema:
Eine weitere Besonderheit der Verzeichnung: Um die Namen von Frauen gezielt zu dokumentieren, wurde in den zuvor verwendeten Findmitteln jeweils ein eigenes Feld („Namenskarte“) definiert. Die Informationen sind nun im Feld „Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben“ zu finden.
Die Verzeichnung folgt dem internationalen Archivstandard ISAD(G).