Am 18. März 1994 beschloss die Bundesversammlung ein Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Dieses sah vor, dass kantonale Behörden eine dreimonatige Vorbereitungshaft sowie eine sechsmonatige Ausschaffungshaft anordnen können. Diese Haftformen dienen dem Vollzug der Wegweisungen. Ausserdem können sie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (Rayonauflage) sowie Personen- und Hausdurchsuchungen anordnen.
Dagegen ergriff ein Referendumskomitee das Referendum. Nach Ablauf der Referendumsfrist am 4. Juli 1994 hatte das Komitee die nötige Anzahl Stimmen gesammelt, weshalb am 4. Dezember 1994 eine Volksabstimmung stattfand. Dafür mobilisierte das Abstimmungskomitee die Stimmbevölkerung. In St. Gallen war ein regionales Komitee aktiv, das in der nationalen Koordination eingebunden war. Die Stimmbevölkerung nahm das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht aber mit 72 % Ja-Stimmen an.
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