Die Bundesversammlung beschloss am 26. Juni 1998 eine Totalrevision des Asylgesetzes sowie einen Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich. Die Verschärfung des Asylgesetzes sah unter anderem reduzierte Asylrechte für "Schutzbedürftige", keine Anerkennung frauenspezifischer Verfolgung und eingeschränkte Verfahrensrechte vor. Der dringliche Bundesbeschluss führte unter anderem eine pauschale Missbrauchsvermutung, ein Nichteintreten bei "Papierlosen" sowie ein Schnellverfahren ohne Rechtsbeistand ein.
Dagegen ergriff ein Referendumskomitee das Referendum. National koordinierte dies asyl.ch, organisiert in regionalen Komitees. In St. Gallen war ein Regionalkomitee im Umfeld des CaBi-Antirassismus-Treffs aktiv. Bis zur Referendumsfrist am 15. Oktober 1998 hatten die Unterstützer:innen die nötige Anzahl Unterschriften gesammelt. Die Volksabstimmung fand am 13. Juni 1999 statt. Beide Gesetze wurden mit ca. 70 % Ja-Stimmen angenommen.
Im Kontext des Regionalkomitees St. Gallen bildete sich 2010 ein regionales Komitee, das sich gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag einsetzte. Die Initiative wurde mit 52 % Ja-Stimmen angenommen.
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